Meistens gründet man in Kroatien die Handelsgesellschaft d.o.o., die der deutschen GmbH ähnlich ist. Es handelt sich von einer Gesellschaft, die für ihre Verbindlichkeiten mit einem minimalen Grundkapital von 20,000 kroatischen Kuna haftet. Man braucht wenigstens einen Gesellschafter – Rechtspersönlichkeit oder natürliche Person – und einen Geschäftsführer.
Gewerbescheine sind schon im Gesellschaftsvertrag inbegriffen. In Kroatien gibt es kein Gewerbeamt, also es gibt keinen Bedarf Gewerbe anders anzumelden. Voraussetzung für Ausübung von bestimmten Gewerben ist entweder Existenz von einem verantwortlichen Vertreter, Versicherung oder Staatskonzession. Wenn aber die Gesellschaft im Bereich Fremdenverkehrs, Immobilieneinkaufs, Handelsvermittlung, u dergl. aktiv ist, gibt es keinen Bedarf diese Aktivitäten besonders anzumelden.
Gesellschafter kann jede Rechtspersönlichkeit oder natürliche Person sein. Die nötigen Dokumente für Handelsregister sind: ein gültiger Reisepass, Personalausweis und im Falle, wenn Gesellschafter eine Rechtspersönlichkeit ist, ein aktueller Handelsregister Auszug. Gesellschafter kann entweder persönlich anwesend sein oder auf Grund von einer Vollmacht vertreten sein.
Geschäftsführer kann jede natürliche Person sein, die zur Rechtshandlung fähig ist. Man muss kein Führungszeugnis beifügen, aber es ist verpflichtet eine Erklärung von Straflosigkeit zu unterschreiben. Geschäftsführer kann der Bürger vom irgendwelchen Statt der EU sein. Nach dem kroatischen Ausländergesetz ist jeder Geschäftsführer berechtig in Kroatien 90 Tage in einem Jahr im Namen der Gesellschaft ohne Visa zu handeln. Wenn aber Geschäftsführer auf dem Gebiet Kroatiens mehr als 90 Tage geschäftlich aktiv ist, ist es nötig ein Geschäftsvisum zu erledigen.
Erledigung von einem Geschäftsvisum ist eine ziemlich einfache Leistung, da es sich nicht von Einmischung in kroatischen Arbeitsmarkt handelt. Der Geschäftsführer tritt wie selbstständiges Unternehmenssubjekt auf, das alleine die Ausgaben seines Aufenthalts decken kann. Es ist wesentlich zu betonen, dass Geschäftsführer in der Gesellschaft nicht beschäftigt sein muss. Damit fallen alle mit Sozial- und Krankenversicherung verbundenen Ausgaben aus.
Firmensitz ist vor allem wegen Eintragung der Firma ins Handelsregister nötig. In Kroatien braucht man weder Vermietungsvertrag noch Grundbuch Auszug. Es bedeutet aber nicht, dass ohne mündliche Zustimmung der Immobilienbesitzer eine Adresse benutzt werden kann. Virtueller Sitz – nur ein Postkasten – ist praktisch irgendwo in Kroatien möglich zu besorgen.
Firmenname muss in kroatischer Sprache sein. Die Nutzung von fremden Namen ist gestattet, wenn Gesellschafter beweist, dass er dazu berechtigt ist (zum B. "Hans Schwarz d.o.o."). Es ist auch möglich den fremden Namen zu benutzen, wenn Rechtspersönlichkeit Besitzer dieses Namens ist. Dies wird auf Grund vom aktuellen Handelsregister Auszug bewiesen (zum B. "Siemens d.o.o.")
Firmengründung in Kroatien verlangt Kenntnisse der kroatischen Sprache und des kroatischen Handelsgesetzes. Im Falle, dass Sie eine Firma in Kroatien kurzfristig brauchen, wenden Sie sich an uns. Wir haben Erfahrung mit Firmengründung in ganz Kroatien.