Persönliche Anwesenheit weder Gesellschafter noch Geschäftsführer ist nicht nötig. Alles kann auf Grund von Vollmachten erledigt werden.
In Kroatien kann man keine "ready-made" Vorratsgesellschaft kaufen. Einkauf von älteren Firmen empfehlen wir nicht wegen dem möglichen Forderungsrisiko. Mit unserer Hilfe ist Firmengründung eine ziemlich schnelle und sichere Angelegenheit.
Vor allem ist es nötig den Firmennamen auszuwählen und Firmensitz zu bestimmen. Wenn Sie keinen verfügbaren Sitz haben, können wir den Sitz Ihnen praktisch irgendwo in Kroatien für einen annehmbaren Preis besorgen.
Geschäftsführer unterschreibt die Vollmacht, Erklärung von Straflosigkeit, Unterschriftszeichnung und die Zustimmung mit der Eintragung ins Handelsregister.
Gesellschafter unterschreibt die Vollmacht, die unseren Vertreter bevollmächtigt in seinen Namen Gesellschaftsvertrag zu unterschreiben und auf Grund von Notarsakt ein Bankkonto zu eröffnen um den Grundkapital einzuzahlen.
Grundkapital im Betrag von minimal 20,000 kroatischen Kuna wird auf besonderes Bankkonto gesandt. Sobald die Überweisung erfolgreich durchläuft, stellt die Bank eine Bestätigung vom Grundkapital aus, die für Handelsregister nötig ist. Während der Gründungsprozedur bleibt Grundkapital auf einem blockierten Bankkonto. Nach der Entstehung der Gesellschaft kann nur Geschäftsführer über das Bankkonto verfügen.
Je nach der Region dauert die Gründungsprozedur etwa 2-3 Wochen.
Nach dem Ende der Gründungsprozedur ist es nötig die Firma auf dem Finanzamt und Statistikamt zu registrieren und Bankkonto zu aktivieren.